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Dokument-ID: 1140111
10 Medizinische Behandlung
Das Unterbringungsrecht regelt, wer für die Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Behandlung an einem nach dem UbG untergebrachten Patienten zuständig ist. Während der Unterbringung gehen die Bestimmungen des UbG den Regelungen des ABGB vor. Ist eine gerichtliche Entscheidung vorgesehen, dann ist stets das Unterbringungsgericht gemeint.