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Dokument-ID: 1014710
1.7.1 Abgrenzung zwischen den Auftragsarten
In der Praxis ist es mitunter nicht immer leicht, einen Beschaffungsvorgang einer (einzigen) bestimmten Hauptauftragsart zuzuordnen. Die zu beschaffenden Leistungen weisen des Öfteren Leistungselemente verschiedener Auftragsarten (Bau-, Liefer-, Dienstleistungen) auf. Nachdem aber teils unterschiedliche Rechtsfolgen – allen voran der stark unterschiedliche Schwellenwert zum Oberschwellenbereich – damit verbunden sind, ist eine eindeutige Zuordnung zwingend notwendig.