7.4 Optionale Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung
Das BVergG 2018 selbst trifft keine Aussage darüber, ob der öffentliche Auftraggeber eine vertiefte Angebotsprüfung durchführen kann, auch wenn keine unmittelbaren Zweifel an der wirtschaftlichen Nachvollziehbarkeit der angebotenen Preise bestehen. In der Judikatur wurde jedoch bereits mehrfach bejaht, dass im Rahmen der privatwirtschaftlichen Durchführung des Vergabeverfahrens auch in anderen Fällen eine vertiefte Angebotsprüfung zulässig ist. • [Fußnote: VwGH 29.03.2006, 2003/04/0181; BVwG 12.12.2016, W134 2138402-2/27E.]