5.6 Die Rolle von ESG-Kriterien in der öffentlichen Beschaffung
Allgemeines
Die Bewältigung der Klimakrise stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Sie erfordert nicht nur tiefgreifende wirtschaftliche, sondern auch gesamtgesellschaftliche Transformationsprozesse. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und bis 2030 eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu erreichen. • [Fußnote: Https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210419IPR02302/eu-klimaneutralitat-bis-2050-europaisches-parlament-erzielt-einigung-mit-rat (abgerufen am 16.12.2024).] Nicht nur auf internationaler, auch auf nationaler Ebene lässt sich in den letzten Jahren vermehrt ein Trend zur Implementierung der Nachhaltigkeit in die aktuellen Regierungsprogramme betrachten. Österreich strebt als europaweiter Vorreiter bis 2040 Klimaneutralität • [Fußnote: Aus der Verantwortung für Österreich, Regierungsprogramm 2020–2024, S 17, https://www.dievolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf (abgerufen am 10.12.2024).] an und sieht das Vergaberecht als zentrales Instrument zur effektiven Eindämmung des Klimawandels und nachhaltigem und klimaneutralem Wirtschaften an. Ökosoziale Vergabekriterien sollen das Bestbieterprinzip erweitern und eine nachhaltige öffentliche Beschaffung fördern. • [Fußnote: Ebd S 6, S 11.]