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Dokument-ID: 1007982
4.15.3 Ablauf der Direktvergabe
Im Rahmen einer zulässigen Direktvergabe ist der öffentliche Auftraggeber neben der Einhaltung der Grundsätze (§ 20 Abs 1 bis 4 und 9 BVergG) lediglich an folgende Regelungen gebunden: