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Karlheinz Moick - Normann Plattner-Schwarz | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Bewertung durch die Bewertungskommission

Die Bewertungskommission übernimmt die Bewertung der subjektiven Zuschlagskriterien. Die Angebotsbewertung und ihre Dokumentation hat zeitlich nach Angebotsöffnung und vor Übermittlung der Zuschlagsentscheidung stattzufinden. • [Fußnote: UVS Ktn 15.04.2009, KUVS-K2-284/24/2009. (RPA 2009/4, S 200 ff, Gappmayer = ZVB 2009/7–8, S 219–224, Essletzbichler/Schnitzer).]  Um dem Transparenzerfordernis Genüge zu tun, sollte die Dokumentation eines Vergabeverfahrens von Beginn an fortlaufend erfolgen und hat jede Stufe des Vergabeverfahrens zu erfassen. Das Erfordernis einer zeitnahen Dokumentation lässt sich grds auf das Vorgehen der Bewertungskommission übertragen. Die Durchführung der Bewertung von Konzepten erst Monate nach der Präsentation der Konzepte ist grundsätzlich unzulässig, • [Fußnote: LVwG Bgld 07.02.2018, Ra 2018/04/0097.]  kann allerdings bei ausreichender Dokumentation der Präsentation ausnahmsweise möglich sein. • [Fußnote: VGW 21.3.2024, VGW-123/046/15228/2023; im Anlassfall musste die Bewertung wiederholt werden und erfolgte dies erst etwa ein halbes Jahr nach der Präsentation; die Kommissionsmitglieder konnten allerdings neben den Unterlagen der Präsentation auch auf Audiodateien und Transkripte über die Präsentation zurückgreifen.]  

Für die Angebotsbewertung stehen mehrere Bewertungsmethoden zur Auswahl.

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