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Dokument-ID: 1007200
9.4 Beschränkung des Rückgriffs auf Subunternehmer
Es besteht die Option durch den öffentlichen Auftraggeber, den Rückgriff auf Subunternehmer in der Ausschreibung im Einzelfall zu beschränken, sofern dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt und angemessen ist.