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Dokument-ID: 1007070
4.4 Gewichtung der Zuschlagskriterien
Im Regelfall sind die Zuschlagskriterien gewichtet anzugeben, wobei die Gewichtung auch in Form einer Marge (Bandbreite der gewichteten Kriterien, innerhalb der sich der Wert eines Kriteriums befinden muss) möglich ist, um dem Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen einen gewissen Spielraum zu ermöglichen. Die Größe der Marge wird, abhängig von der Art der auszuschreibenden Leistung, festzusetzen sein, in der Regel jedoch sehr klein sein.