Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist die Beschreibung der erwarteten Leistung. In der Beschreibung sind alle Aspekte anzuführen, die für die Ausführung der Leistung und damit für die Erstellung eines Angebots von Bedeutung sind. Die Leistungsbeschreibung sollte möglichst klar, präzise und eindeutig sein. Es wird unterschieden in konstruktive und funktionale Leistungsbeschreibung, wobei der Auftraggeber auch Mischformen wählen kann. § 104 Abs 1 BVergG bestimmt ausdrücklich, dass bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung die Leistungen so eindeutig, vollständig und neutral zu beschreiben sind, dass die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. Sie hat technische Spezifikationen zu enthalten und ist erforderlichenfalls durch Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster und dergleichen zu ergänzen.