© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1145703

Sophie Rendl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Rundschreiben des BMJ

Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzblattes I Nr 141/2022 tritt eine Veränderung im österreichischen Verwaltungsbereich in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht für Studien, Gutachten und Umfragen in Kraft. Seit dem 1. Januar 2023 haben laut Art 20 Abs 5 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs 3 geboten ist.” • [Fußnote: Art 20 Abs 5 B-VG.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop