Konzessionsaufträge
Konzessionsaufträge unterliegen nicht dem Bundesvergabegesetz 2018, sondern dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018). In diesem Regime gibt es unter anderem höhere Schwellenwerte und einfachere Regelungen. Die Laufzeit einer Konzession darf gem § 13 Abs 2 BVergGKonz 2018 5 Jahre nicht überschreiten.
Ein Konzessionsvertrag ist so ausgestaltet, dass der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht mit einem Entgelt bezahlt, sondern mit der Einräumung eines Rechtes, von Dritten ein Entgelt einzuheben. Das Modell sieht so aus, dass ein Auftragnehmer die Erbringung einer Dienst- oder Bauleistung dadurch finanziert, dass er ein Entgelt von einem Dritten einhebt.
Gem Art 5 Abs 1 der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23 EU) muss der Auftragnehmer dabei das wirtschaftliche Risiko tragen. Außerdem muss ein Teil des Entgelts von jemand anderem als dem öffentlichen Auftraggeber kommen und der Auftragnehmer muss die Verantwortung für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des öffentlichen Auftraggebers übertragen bekommen.