Variantenangebot
Ein Variantenangebot ist ein Angebot auf Grundlage einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers. Variantenangebote erfolgen auf Initiative des Auftraggebers, denn sie folgen einer auftraggeberseitig geforderten Abweichung von der ausgeschriebenen Hauptvariante. Der Auftraggeber kann die Legung von Variantenangeboten verpflichtend vorschreiben. Variantenangebote sind stets neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot einzureichen. Ein Variantenangebot kann auch die Hauptvariante ersetzen, allerdings muss dies der Auftraggeber ausdrücklich gestatten. Im Vergabeverfahren stellt das Vadium eine Sicherheitsleistung dar, deren Nachweis zur Angebotsöffnung vorgelegt werden muss. Falls dieser Nachweis fehlt, gilt dies gem § 141 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 als ein unbehebbarer Mangel, der das Angebot zwingend vom Verfahren ausschließt. Ein fehlender Vadiumnachweis führt somit dazu, dass das Angebot ausgeschieden wird und nicht weiter berücksichtigt werden kann.