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Dokument-ID: 1064236
3.3 Eignungskriterien
Allgemeines
Das BVergG 2018 unterscheidet Eignungskriterien, Auswahlkriterien, Beurteilungskriterien und Zuschlagskriterien (§ 2 Z 22 BVergG 2018).
Eignungskriterien dienen zur Prüfung der Eignung eines Unternehmers für die Erbringung des konkreten Auftrages.