Bindefrist
Die Bindefrist ist der Zeitraum, währenddessen der Bieter sein Angebot aufrechterhalten muss, dh an sein Angebot gebunden ist. Das Vergaberecht schreibt vor, dass die Bindefrist für Bieter möglichst kurz gehalten werden soll, mit Ausnahmen für Verlängerungen. Diese Frist ist zudem identisch mit der Zuschlagsfrist und darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Monate betragen. Im Vergleich zu anderen Fristen im Vergaberecht kann der Auftraggeber jedoch den genauen Zeitraum innerhalb dieses Limits selbst festlegen. Wenn in der Ausschreibung kein Zeitraum für die Bindefrist angegeben wird, gilt automatisch eine Frist von einem Monat.