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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Auswirkungen des Net-Zero-Industry-Acts im Vergaberecht

Am 28.06.2024 wurde die Verordnung (EU) 2021/1735 vom 13.06.2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Netto-Null-Industrie-Verordnung bzw Net-Zero Industry Act, im Folgenden als NZIA bezeichnet), im Amtsblatt der EU, ABl Nr L 2024/1735, kundgemacht. Der Net-Zero Industry Act gilt als Antwort auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) und hat das Ziel, die europäische Industrie für saubere Energietechnologien zu stärken. Er hat zum Ziel, den bürokratischen Aufwand für bestimmte „strategische Technologien“ zu verringern, einschließlich einer Verbesserung der Genehmigungsverfahren und des Zugangs zu Finanzmitteln. Diese Netto-Null-Technologien sollen Europa dabei helfen, seine Emissionen zu reduzieren und auf eine CO2-freie Energieerzeugung umzustellen.

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