© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1007481

Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Fristenberechnung

Auslösendes Element für den Lauf der Stillhaltefrist ist das Absenden der Widerrufsentscheidung bzw jener Zeitpunkt, zu dem der Bieter von der bereitgestellten Zuschlagsentscheidung Kenntnis erlangt. In Fällen, in denen der Auftraggeber oder die vergebende Stelle eine Bekanntmachung schalten muss, beginnt der Fristlauf mit dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop