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Sebastian Feuchtmüller - Alexander Hock - Sophie Reiter-Werzin | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Konzessionsmodell

Das Konzessionsmodell kommt ursprünglich aus dem französischen Verwaltungsrecht und ist nicht mit dem nationalen, gewerberechtlich identen Begriff zu verwechseln. Charakteristisch für eine Bau- oder Dienstleistungskonzession ist, dass die Gegenleistung nicht (nur) in Geld, sondern auch im Nutzungsrecht am beauftragten Bauwerk oder in einem Verwertungsrecht der beauftragten Dienstleistung besteht.

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