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Neu Dokument-ID: 1172750

Ayo-Victor Hübl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.1 Konzessionsrichtlinie

Die Richtlinie („Konzessions-RL“) gilt sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Auftraggeber im Sektorenbereich. Sie bezieht sich ausschließlich auf Bau- und Dienstleistungskonzessionen und definiert diese in Art 5 Abs 1 als entgeltliche, schriftlich geschlossene Verträge, mit welchen ein oder mehrere öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer mit der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen beauftragen, wobei die Gegenleistung entweder im Recht zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Bauwerks, der vertragsgegenständlichen Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung besteht.

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