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Dokument-ID: 1172749
1.9 Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergG Konz 2018)
Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, kurz: BVergG Konz 2018 regelt die Vergabe von Konzessionsverträgen. Das BVergG Konz 2018 basiert auf der Richtlinie 2014/23/EU („Konzessions-RL“), die den öffentlichen Auftraggebern im Vergleich zur 2014/24/EU („Vergabe-RL“) einen etwas größeren Spielraum bei der Gestaltung der Vergabeverfahren gewährt. Die Einstufung eines Vergabevorhabens als Konzession ist daher entscheidend für die Art des Verfahrens.