Mehrfachbeteiligung
Eine Mehrfachbeteiligung ist die mehrfache Teilnahme an einem Vergabeverfahren. Es können zB Konstellationen auftreten wie:
- Die Teilnahme an einem Vergabeverfahren als Mitglied einer Bietergemeinschaft und andererseits als Unternehmer mit einem Einzelangebot oder
- Die Beteiligung eines Unternehmers an mehreren Bietergemeinschaften
Der absolute Ausschluss einer Mehrfachbeteiligung ist nicht möglich. Doch durch die Mehrfachbeteiligung darf keine Wettbewerbsverzerrung entstehen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellte eine unzulässige Mehrfachbeteiligung fest, als zwei Bieter sich gegenseitig als Subunternehmer einsetzten. Der Auftraggeber erkannte, dass die Preise der Angebote konstant um denselben Prozentsatz abwichen und auf runde Summen gerundet wurden, was auf einen Austausch der Kalkulationen hindeutete. Zudem waren die Angebote äußerlich sehr ähnlich, was zu deren Ausschluss führte (BVwG, 02.03.2016, W114 2120454-1/21E). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt hingegen Mehrfachbeteiligungen, solange keine Wettbewerbsverzerrung entsteht, und fordert, dass Bieter ihre Preise unabhängig kalkulieren (EuGH 23.12.2009, Rs C-376/08, Serratoni Srl).