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Dokument-ID: 1007193
9.2 Eignung des Subunternehmers und Abtretungsverbot ganzer Aufträge
Teile von Aufträgen können gem § 98 BVergG 2018 vom Unternehmer an Subunternehmer abgetreten werden. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist hingegen unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen. Die Tatsache, dass die Weitergabe des gesamten Auftrages als unzulässig vorzusehen wurde, ergibt sich aus dem Urteil des EuGH in der Rs C-314/01, Siemens und ARGE Telekom.