Neu
Dokument-ID: 1145676
2.3.3 Offenlegung von Sondierungsgesprächen
Im vorliegenden Fall entschied der Verwaltungsgerichtshof darüber, dass die Inhalte dieser Markterkundungsgespräche zwar in die Ausschreibung eingeflossen sind, die dazugehörigen Gesprächsprotokolle jedoch nicht allen betroffenen Unternehmen gleichermaßen zugänglich gemacht wurden.