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Redaktion FORUM Media | Glossar

Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft ist ein durch die Vergabereform 2018 neu geschaffenes Vergabeverfahren. Dadurch erhöht sich die Anzahl der geregelten Verfahren nunmehr auf 11 Vergabeverfahren (§ 31 BVergG 2018). Gem § 31 Abs 10 BVergG 2018 werden bei einer Innovationspartnerschaft, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten zur Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung aufgefordert. Danach wird über den Auftragsinhalt (Entwicklung und anschließender Erwerb der daraus hervorgehenden Leistung) verhandelt. Das Verfahren ist in der ersten Stufe wie ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ausgestaltet, bei dem jeder Unternehmer, der vom öffentlichen Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ein Forschungs- und Innovationsprojekt (Erstangebot) einreichen kann (§ 120 Abs 1 BVergG 2018).

Gem § 121 BVergG 2018 ist die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in aufeinander folgende Phasen zu strukturieren. Es kann die Herstellung der Ware, die Erbringung der Dienstleistung oder die Fertigstellung der Bauleistung angestrebt werden. Im Vertrag über den Abschluss der Innovationspartnerschaft, der aufgrund des Verhandlungsverfahrens gem § 120 abgeschlossen wird, sind die zu erreichenden Zwischenziele sowie die Zahlung einer Vergütung in angemessenen Teilbeträgen festzulegen.