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Dokument-ID: 1172842
2.2.5 Absolute Nichtigkeit
Sachverhalt
Die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH und weitere Auftraggeber initiierten am 2. März 2021 die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für „SARS-CoV-2 (COVID-19) Antigenschnelltests“. Die maßgeblichen Bestimmungen für die Auftragsvergabe wurden in den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen (AAB) und den kommerziellen Ausschreibungsbedingungen Rahmenvereinbarung (RVB) festgelegt.