Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das österreichische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, regelt die grundlegenden Aspekte des Wettbewerbsrechts in Österreich.
Das Lauterkeitsrecht betrifft die Rechtmäßigkeit des Verhaltens von Unternehmen während ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen fair miteinander konkurrieren können, indem es unlautere Praktiken untersagt, die einem Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen würden.
Gemäß der so genannten „großen“ Generalklausel kann eine Unterlassungsklage insbesondere gegen diejenigen erhoben werden, die im geschäftlichen Verkehr unlautere Geschäftspraktiken oder sonstige unlautere Handlungen anwenden, die den Wettbewerb nicht unerheblich beeinträchtigen könnten.
Es gibt auch spezifische Bestimmungen, die als „kleine Generalklauseln“ bekannt sind, wie beispielsweise aggressive Geschäftspraktiken gem § 1a und irreführende Werbung gem § 2 UWG. Des Weiteren existieren weitere spezifische Tatbestände wie vergleichende Werbung gem § 2a, Herabsetzung eines Unternehmens gem § 7, Kennzeichenmissbrauch gem § 9 sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gem § 26b ff UWG.