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Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Das Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung

Grundsätzlicher Ablauf

Entscheidet sich der Auftraggeber für das Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, gleichen die ersten Handlungen dem Offenen Verfahren: (i) Festlegung des Leistungsgegenstandes, (ii) Durchführung der Kostenschätzung und (iii) Schaltung einer öffentlichen Bekanntmachung.

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