Neu
Dokument-ID: 1007896
4.6 Das Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung
Grundsätzlicher Ablauf
Entscheidet sich der Auftraggeber für das Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, gleichen die ersten Handlungen dem Offenen Verfahren: (i) Festlegung des Leistungsgegenstandes, (ii) Durchführung der Kostenschätzung und (iii) Schaltung einer öffentlichen Bekanntmachung.