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Neu Dokument-ID: 1007699

Sebastian Feuchtmüller - Sophie Reiter-Werzin | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.4 Bottom-up In-House-Vergabe (Reverse-In-House-Vergabe)

Die so genannte „umgekehrte“ (oder reverse bzw bottom-up) In-House-Vergabe ermöglicht gem § 10 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2018 • [Fußnote: Für öffentliche Sektorenauftraggeber § 179 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2018.]  die vergaberechtsfreie Auftragsvergabe vom kontrollierten Rechtsträger, wenn dieser ebenfalls öffentlicher Auftraggeber ist, an den ihn kontrollierenden Rechtsträger (zB an seine Mutter).

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