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Karlheinz Moick - Natasa Stankovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.3 Gütezeichen, Testberichte und Zertifizierungen

Öffentliche Auftraggeber können gem § 108 BVergG 2018 in der Leistungsbeschreibung festlegen, dass Anforderungen an bestimmte Gütezeichen erfüllt werden müssen. Hierfür kommen auch Gütezeichen für Nachhaltigkeit in Betracht, wie zB Das Europäische Umweltzeichen (EU Ecolabel) • [Fußnote: Vgl Europäisches Umweltzeichen, das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Kommission, (https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/eu-ecolabel-home_en), eingesehen am 12.12.2023. ]  oder die (multi)nationalen Umweltzeichen wie das Österreichische Umweltzeichen • [Fußnote: Vgl Österreichisches Umweltzeichen des Bundesministeriums Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (https://www.umweltzeichen.at/de/home/start) eingesehen am 12.12.2023. ]  oder Der Blaue Engel. • [Fußnote: Vgl Der Blaue Engel, das deutsche Umweltzeichen der Bundesregierung, (https://www.blauer-engel.de/de), eingesehen am 12.12.2023.]  Der Verweis auf derartige Gütezeichen • [Fußnote: Vgl ErläutRV 69 BlgNr 26 GP zu § 108 BVergG 2018. ]  ist dann zulässig, wenn die Gütezeichen

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