Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis ist ein Teil der Leistungsbeschreibung. Hier werden die auszuführenden Leistungen definiert. Es dient den Bietern bei der Angebotserstellung als Grundlage zur Angebotskalkulation. Im Vergaberecht gilt bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis der Grundsatz der Normenhierarchie, der folgendermaßen strukturiert ist: Zunächst stehen nationale Normen, die europäische Normen umsetzen, an erster Stelle, gefolgt von europäischen technischen Zulassungen, gemeinsamen technischen Spezifikationen und internationalen Normen sowie anderen technischen Bezugssystemen, die von europäischen Normungsgremien erstellt wurden.