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FORUM Media (red) | Glossar

E-Vergabe

E-Vergabe bedeutet, dass die gesamte Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und den beteiligten Unternehmen, von Bekanntmachung, Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen bis hin zum Zuschlag bzw dem Widerruf, auf elektronischem Wege erfolgt. Dies bedeutet nicht, dass der gesamte Vergabeakt elektronisch sein muss. Durch die neuen Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU) müssen alle öffentlichen Auftraggeber ihre Verfahren seit Oktober 2018 im Oberschwellenbereich verpflichtend in Form der E-Vergabe durchführen, im Unterschwellenbereich besteht diesbezüglich grundsätzlich Wahlfreiheit. Bisher galt diese Verpflichtung nur für zentrale Beschaffungsstellen (zB BBG).

Die Elektronische Kommunikation sollte laut den Richtlinien zum Standard für Kommunikation und Informationsaustausch im Rahmen von Vergabeverfahren werden, da sie die Möglichkeiten von Wirtschaftsteilnehmern zur Teilnahme an Vergabeverfahren im gesamten Binnenmarkt verbessert (RL 2014/24/EU, ErwGr 52). Gem § 48 Abs 5 BVergG 2018 dürfen die verwendeten Kommunikationsmittel sowie deren technische Merkmale keinen diskriminierenden Charakter haben.