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Redaktion FORUM Media - Anna-Maria Jukičić | Glossar

Nichterfüllung/Schlechterfüllung

Im Rahmen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in Österreich bezeichnet Nichterfüllung die unzureichende oder ganz ausbleibende Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch eine Vertragspartei. Dies kann sich in verschiedenen Formen zeigen, etwa durch das vollständige Ausbleiben einer geschuldeten Leistung, die Bereitstellung einer mangelhaften oder qualitativ unzureichenden Leistung oder die verspätete Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Nichterfüllung hat für die geschädigte Partei rechtliche Konsequenzen, die von Schadenersatzansprüchen über den Rücktritt vom Vertrag bis hin zur Durchsetzung der ursprünglichen Vertragsleistung reichen können. Die entsprechenden Regelungen zur Nichterfüllung und den daraus resultierenden Ansprüchen sind im ABGB detailliert festgehalten und bieten einen klaren rechtlichen Rahmen für die betroffenen Parteien.