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Neu Dokument-ID: 1191553

Redaktion FORUM Media | Glossar

Beteiligungskriterium

Wenn der öffentliche Auftraggeber eine Aufgabe nicht selbst erfüllen kann und sich deswegen an einen anderen Rechtsträger (juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts) wendet, kann eine Quasi-Inhouse-Vergabe vorliegen. Im Falle einer solchen Quasi-Inhouse-Vergabe ist das Vergaberecht nicht anzuwenden. Damit eine solche vorliegt, müssen grundsätzlich folgende drei Kriterien vorliegen: das Wesentlichkeitskriterium, das Kontrollkriterium sowie das Beteiligungskriterium.

Das Beteiligungskriterium hierbei besagt, dass keine direkte private Kapitalbeteiligung (Gesellschaftsanteile) am kontrollierten Rechtsträger bestehen darf.