3.6 Praktische Relevanz zentraler Beschaffungsstellen am Beispiel der Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Die wohl bedeutendste zentrale Beschaffungsstelle ist die Bundesbeschaffung GmbH (im Folgenden: BBG). Die BBG wurde auf Grundlage des Bundesbeschaffung GmbH-Gesetz im Jahr 2001 errichtet. Primäres Ziel der BBG war zunächst die Bündelung der Beschaffungen der verschiedenen Dienststellen des Bundes. • [Fußnote: § 2 Abs 1 BB-GmbH-G: „Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Beschaffungswesens mit dem Ziel einer ökonomisch sinnvollen Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien.“] Nunmehr ist die BBG auch für Länder, Städte und Gemeinden, aber auch für ausgegliederte Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen im Gesundheitsbereich (so genannte Drittkunden) tätig. • [Fußnote: https://www.bbg.gv.at/neu-hier/kunde-werden?news_related=23; abgerufen am 21.09.2022 um 11:18.] Die BBG übt ihre Tätigkeiten sowohl im Rahmen des Großhändlermodells als auch im Wege des Vermittlermodells aus. • [Fußnote: § 2 Abs 2 Z 2 und Z 3 BB-GmbH-G.] Über die BBG können mehr als 2,2 Mio Produkte und Dienstleistungen bestellt werden und allein im Jahr 2021 wurden rund 3,21 Milliarden Euro über die Verträge der BBG abgewickelt. • [Fußnote: https://www.bbg.gv.at/fileadmin/Bibliothek/Ueber_uns/BBG_Praesentation.pdf; abgerufen am 21.09.2022 um 10:50.] Aktuell sind davon 27 Produktgruppen umfasst. Die Bundesdienststellen sind grundsätzlich verpflichtet, Waren in 27 Beschaffungsgruppen aus den von der BBG abgeschlossenen Verträgen zu beziehen. • [Fußnote: § 4 Abs 2 BBG-GmbH-G.] Für die als Drittkunden zusammengefassten Auftraggeber kann die BBG auf freiwilliger Basis tätig werden, wenn die Erfüllung der Aufgaben für den Bund dadurch nicht beeinträchtigt wird.