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Dokument-ID: 1155032
5.2.2 Submissionsabsprachen
In Deutschland wird zwischen Submissionsabsprachen und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen unterschieden. Bei einer so genannten Submissionsabsprache einigen sich mehrere Bieter somit im Vorhinein darauf, wer den Auftrag erhalten soll – die übrigen Bieter geben daher lediglich Scheinangebote ab. Dem Auftraggeber wird dadurch ein Vergabewettbewerb vorgetäuscht, der in Wahrheit nicht existiert (Submissionsbetrug).