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Dokument-ID: 1072642
2.2.3 Budgetäre Überlegungen als Widerrufsgrund
Budgetäre Überlegungen sind neben einer mangelhaften Ausschreibung wohl die häuftigsten Gründe für einen Widerruf.
Gerade der Umstand, dass die geschätzte Auftragssumme deutlich unter den tatsächlichen Angebotspreisen liegt, ist häufig Anlass für einen Widerruf aus sachlichen Gründen.