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Dokument-ID: 1136114
Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag eignet sich (ebenso wie die Rahmenvereinbarung) für gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen. Im Gegensatz zu einer Rahmenvereinbarung ist der Auftraggeber aber beim Rahmenvertrag verpflichtet, die Leistung abzurufen.