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Dokument-ID: 1183056
6.3 Ausschreibung größerer Projekte (Zuständigkeiten, Mitspracherechte Gemeindevorstand/Gemeinderat)
Gemeinden müssen ihre Aufträge in der Regel über ein Vergabeverfahren vergeben. Dafür müssen sie Aufträge öffentlich ausschreiben und sich an die Vorgaben des Vergaberechts halten.