4.5.2 IÖB-Kriterienkatalog
Der • [Fußnote: Der IÖB-Kriterienkatalog wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie (BMK) und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Zusammenarbeit mit FSM Rechtsanwälte GmbH erstellt (Stand: November 2021).] Kriterienkatalog für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen im Rahmen von innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung (IÖB-Kriterienkatalog) soll öffentlichen Auftraggebern als praxisorientierte und unverbindliche Arbeitshilfe dienen, mit deren Tools die Beschaffung von Innovationen erleichtert wird. Ziel des IÖB-Kriterienkatalogs ist eine Reduktion der Komplexität und des Zeitaufwands, um so eine effiziente Beschaffung von innovativen Leistungen durchführen zu können.