1.2 Kooperationsmodell
Im Rahmen des Kooperationsmodells gründet ein „public partner“, der dem öffentlichen Bereich zuzuordnen ist, zusammen mit einem „private partner“ eine „gemischtwirtschaftliche“ Gesellschaft zu dem Zweck, diese gemeinsam gegründete Gesellschaft mit der Erbringung bestimmter Leistungen zu beauftragen. Für das Kooperationsmodell ist es auch möglich, dass es für mehrere gemeinsame Projekte gegründet wird.
Insbesondere in Belangen der kommunalen Ver- und Entsorgung sind diese Konstellationen häufig anzutreffen. Grundsätzlich behält sich die öffentliche Hand eine Mehrheitsbeteiligung vor, wohingegen Finanzierung, Planung und Errichtung der Infrastrukturanlage durch die Kooperationsgesellschaft erfolgt. Betrieb, Instandhaltung und Wartung wird in der Regel durch eine eigene Betreibergesellschaft durchgeführt.