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Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Falsche Angabe der Stillhaltefrist in der Zuschlagsentscheidung

Gem §§ 150 Abs 1 bzw 311 Abs 1 BVergG 2018 hat der öffentliche Auftraggeber in der Zuschlagsentscheidung das Ende der Stillhaltefrist anzugeben.

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