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Redaktion FORUM Media | Glossar

Warenverkehrsfreiheit

Die Warenverkehrsfreiheit (Art 28–Art 36 AEUV) ist eine der vier unmittelbar anwendbaren Grundfreiheiten der Europäischen Union und bezweckt den Schutz des europäischen Binnenmarktes.

Gem Art 28 AEUV umfasst die Union eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt. Sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben. Zusätzlich regelt sie die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern. In Art 34 AEUV wird außerdem festgelegt, dass mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind. Wichtige Leitentscheidungen zur Warenverkehrsfreiheit sind die Rechtssachen Dassonville (EuGH vom 11.7.1974, C-8/74), Keck (EuGH vom 24.11.1993, C-267/91 und 268/91) und Cassis de Dijon (EuGH vom 20.2.1979, C-120/78). Wie bei jeder Grundfreiheit gibt es auch für die Warenverkehrsfreiheit bestimmte Schranken, die in Art 36 AEUV verankert sind. Darin enthaltende Gründe zur Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit sind zum Beispiel der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Schutz der Gesundheit von Menschen. Jede Einschränkung hat jedoch auch bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes verhältnismäßig zu erfolgen.