5.4 Gütezeichen, Testberichte und Zertifizierungen
Im Erwägungsgrund 75 der Richtline 2014/24/EU wird erläutert, dass öffentliche Auftraggeber, die beabsichtigen, Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen mit spezifischen umweltbezogenen, sozialen oder sonstigen Merkmalen zu erwerben, auf bestimmte Gütezeichen Bezug nehmen können. Dabei wird beispielhaft das europäische Umweltzeichen, (multi)nationale Umweltzeichen angeführt, es können jedoch auch andere Gütezeichen gewählt werden, sofern die Anforderungen für den Erwerb des Gütezeichens einen Bezug zum Auftragsgegenstand aufweisen (wie Beschreibung der Ware und ihrer Präsentation, einschließlich Anforderungen an die Verpackung).