Aicher-Formel (Österreich)
Die Aicher-Formel ist ein praktisches Hilfsmittel im Vergaberecht, das sich mit der Frage befasst, wann ein Mangel in einem Angebot als behebbar gilt. Die Formel besagt, dass ein Mangel nur dann als behebbar angesehen wird, wenn die Behebung des Mangels dem Bieter keinen Wettbewerbsvorteil verschafft. Das bedeutet, dass der Bieter durch das Korrigieren des Fehlers nicht in eine bessere Position gegenüber seinen Mitbewerbern gelangt. In der Praxis hat sich diese Formel besonders in heiklen Fällen bewährt, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob einem Bieter die Möglichkeit gegeben werden soll, ein fehlerhaftes Angebot zu korrigieren, oder ob das Angebot aufgrund des Mangels ausgeschlossen werden muss. In Anbetracht der Änderungen im Bundesvergabegesetz 2018 wird jedoch diskutiert, ob die Aicher-Formel weiterhin als praktikabel bzw geeignet angesehen werden sollte oder ob es sinnvoller wäre, sich in Zukunft stärker an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu orientieren.