Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist eine Rechtsnorm in Deutschland, die darauf abzielt, den Wettbewerb zu schützen und gegen dessen Beschränkungen vorzugehen. Es wurde erstmals 1958 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet. Das GWB hat das Ziel, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb zu fördern, indem es verhindert, dass Unternehmen durch Absprachen, Kartelle oder ähnliche Maßnahmen den Wettbewerb manipulieren oder beeinträchtigen. Im Jahr 2023 gab es eine Novelle, die ein neues Eingriffsrecht durch das Bundeskartellamt schafft und somit auch österreichische Unternehmen betreffen kann, die in Deutschland tätig sind oder eine Expansion planen. Über ein ähnliches Instrument wird auch für Österreich diskutiert.
Bisher hat das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung lediglich einen Bericht veröffentlicht. Zukünftig soll es jedoch die Befugnis erhalten, nach Feststellung einer Störung des Wettbewerbs auch aktiv einzugreifen. Dies könnte verschiedene Maßnahmen wie die Erleichterung von Marktzugängen, die Eindämmung von Konzentrationstendenzen oder sogar die Entflechtung von Unternehmen umfassen. Dieses Vorgehen orientiert sich an der Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (CMA), die ähnliche Maßnahmen ergreifen kann. Der Eingriff außerhalb der üblichen kartellrechtlichen Bestimmungen ist nur bei erheblichen und fortwährenden Störungen des Wettbewerbs auf bundesweiten oder mehreren einzelnen Märkten vorgesehen. Das Ziel ist es, die Ergebnisse von Sektoruntersuchungen effektiver zu nutzen. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Störungen können ergriffen werden, auch wenn sie nicht auf verbotenes Verhalten von Unternehmen zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auf strukturelle Merkmale von Märkten.