Heavy Duty Vehicle Verordnung
Mit der Verordnung (EU) 2024/1610 (kurz „HDV-Verordnung“) hat der europäische Gesetzgeber ein neues Regelwerk für die Beschaffung von Stadtbussen und damit verbundenen Dienstleistungen geschaffen. Die Verordnung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und gilt seither für sämtliche Beschaffungsverfahren, die den Kauf, das Leasing, die Miete oder den Mietkauf von neuen emissionsfreien Stadtbussen betreffen. Auch öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Bereitstellung solcher Busse fallen in ihren Anwendungsbereich. Die Verordnung verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Anwendung des Bestbieterprinzips – der Zuschlag ist somit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses zu erteilen. Neben vergaberechtlichen Vorgaben enthält die Verordnung auch direkt an Fahrzeughersteller gerichtete CO₂-Zielwerte. Damit verfolgt die EU das Ziel, eine emissionsfreie und nachhaltige Stadtbusflotte sicherzustellen. Vorgesehen ist, dass bis 2030 mindestens 90 % und bis 2035 sämtliche Stadtbusse emissionsfrei betrieben werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele definiert die HDV-Verordnung konkrete Vergabekriterien. Diese betreffen unter anderem:
- Herkunft der Produkte
- Ersatzteilverfügbarkeit
- Lieferkettensicherheit
- Versorgungssicherheit
- Nachhaltigkeit
Die Vorgaben der HDV-Verordnung sind unmittelbar anwendbar und verbindlich. Somit bedürfen sie keiner zusätzlichen Umsetzung durch nationale Gesetzgeber.