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Dokument-ID: 1007944
4.10.6 Zusätzlich im Unterschwellenbereich zulässige Verhandlungsverfahren
Zusätzlich zu den vorstehenden Tatbeständen, ein Verhandlungsverfahren mit/ohne Bekanntmachung durchzuführen, die allesamt auch im Unterschwellenbereich offenstehen, bestehen folgende zusätzliche Möglichkeiten: