2.3.7 Vertiefte Angebotsprüfung bei besonderen Dienstleistungen
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Februar 2023 über die Frage entschieden, ob bei der Vergabe von besonderen Dienstleistungen nach Anhang XVI BVergG 2018 die Kriterien für eine vertiefte Angebotsprüfung angewendet werden müssen oder nicht. Dazu zählen – neben vielen anderen – Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (zB Medizinische Analysedienste, Orientierungs- und Beratungsdienste), im Bildungs- und kulturellen Bereich (zB Schulungsseminare, künstlerische Dienstleistungen) oder auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (zB Auslieferung von Schulmahlzeiten, Essen auf Rädern).