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Dokument-ID: 1007184
8.3 Besonderheiten beim Leistungsvertrag
Falls sich die Vertragsbestimmungen nicht schon aus der Beschreibung der Leistung ergeben, sind sie eindeutig und so umfassend festzulegen, dass ein eindeutiger Leistungsvertrag zustande kommen kann. Im Leistungsvertrag können anschließend gem § 110 Abs 1 Z 13 BVergG 2018 Bedingungen hinzugefügt werden.