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Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Beteiligung als Subunternehmer und Bieter

Ein Subunternehmer ist meist nicht unmittelbar an der Kalkulation des Bieters beteiligt. Er gibt den Preis für seine Teilleistung und der Bieter bietet dann – vermutlich mit einem gewissen Aufschlag – diese Leistung im Rahmen seines Angebotes dem öffentlichen Auftraggeber oder der vergebenden Stelle an. Der Subunternehmer wird somit allenfalls seine Kalkulation dem Bieter zur Verfügung stellen, damit dieser sie berücksichtigen kann. Es gibt keinen zwingenden Grund, warum der Subunternehmer von den anderen Teilen des Angebotes Kenntnis haben sollte.

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