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Neu Dokument-ID: 1145675

Sophie Rendl | Judikatur | Leitsatz

2.3.2 Voraussetzungen von öffentlich-öffentlichen Kooperationen

Es sind drei wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen, welche in der gegenständlichen Entscheidung präzisiert wurden:

  1. Der Vertrag muss eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründen oder implementieren.
  2. Die Implementierung dieser Zusammenarbeit muss ausschließlich durch öffentliche Interessen bestimmt sein.
  3. Die beteiligten öffentlichen Auftraggeber dürfen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen.

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